Garant für juristische und praxisgerechte Lösungen im Leben
unternehmerischen Angelegenheiten durch.
Als Notare sind wir neutrale Träger eines öffentlichen Amts, beraten, gestalten und beurkunden unter anderem in folgenden Bereichen:
Immobilienrecht
Erb- & Schenkungsrecht
Familienrecht
Handels- & Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Hartmut Böker
Fachanwalt für Erbrecht
Steuerberater
Volkmar Kohkemper
Unsere anwaltlichen Tätigkeitsbereiche
Herr Rechtsanwalt und Notar Hartmut Böker, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar Volkmar Kohkemper und Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Klemt, Fachanwalt für Familienrecht, beraten, vertreten Ihre Interessen einseitig außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge:
Gestaltung der
- Vermögensnachfolge unter Lebenden, zum Beispiel durch Schenkungsverträge über Grundbesitz oder Unternehmsbeteiligungen
- Vermögensnachfolge von Todes wegen durch Testamente oder Erbverträge, auch speziell für Unternehmer oder sonstige Selbständige.
- Nach einem Erbfall:
- Nachlassabwicklungen
- Erbauseinandersetzungen
- Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Unsere Mandanten profitieren in unserer anwaltlichen Tätigkeit zugleich von unseren langjährigen Erfahrungen und Kenntnissen als Notar, die gerade im Erbrecht zueinander in Wechselwirkung stehen.
Herr Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Klemt, Fachanwalt für Familienrecht und Herr Rechtsanwalt und Notar Hartmut Böker, Fachanwalt für Erbrecht und Familienrecht, beraten, vertreten Ihre Interessen einseitig außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen des Familienrechts:
- Ehescheidung
- Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Vermögensteilung
- Scheidungsvereinbarungen
- Eheverträge
Unsere Mandanten haben im Familienrecht den Vorteil, dass wir auch im Erbrecht einen Schwerpunkt haben, sodass wir Sie in beiden zusammenhängenden Rechtsgebieten ganzheitlich qualifiziert beraten und vertreten können. Unsere Mandanten profitieren nicht zuletzt von unserer langjährigen Erfahrung als Notare zum Inhalt von familien- und erbrechtlich motivierten Verträgen, die häufig mit rechtsgeschäftlichen Verträgen über Grundbesitz, z.B. der Familienimmobilie, verknüpft sind, wenn es um Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen geht. Unser Vorgehen ist stets von dem Ziel geprägt, die Belastungen für unsere Mandanten und deren Kinder aus Trennung und Ehescheidung so gering wie möglich zu halten und längere Verfahrensdauern zu vermeiden.
Herr Rechtsanwalt und Notar Hartmut Böker sowie Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar Volkmar Kohkemper beraten und vertreten Sie als Ihre einseitigen Interessenvertreter außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen:
- Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Unternehmenskaufverträge,
- Verkauf oder Kauf von Beteiligungen an Gesellschaften
- Vertretung bei Gesellschafterversammlungen
- Durchsetzung von Gesellschafterrechten
Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar Volkmar Kohkemper unterstützt Sie als Steuerberater bei der steuerlichen Gestaltung von Unternehmens- und Generationsnachfolgen, bei der Erstellung von Erbschafts- und Schenkungssteuerklärungen, in Einspruchs- und Klageverfahren gegen Steuerbescheide sowie in Steuerstrafsachen.
Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar Volkmar Kohkemper vertritt Sie bei Kündigungsschutzklagen sowie bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen.
Herr Rechtsanwalt und Notar Hartmut Böker sowie Herr Rechtsanwalt, Steuerberater und Notar Volkmar Kohkemper beraten und vertreten Sie als Ihr einseitiger Interessenvertreter außergerichtlich und gerichtlich unter anderem in folgenden Bereichen:
- Verkäufer oder Käufer vor und nach Abschluss von Grundstückskaufverträgen, Wohnungs- und Teileigentumskaufverträgen, Bauträgerverträgen sowie Erbbaurechts- und Erbbaurechtskaufverträgen
- Veräußerer (Übergeber) oder Erwerber (Übernehmer) vor und nach Abschluss von Überlassungsverträgen, zum Beispiel zwischen Ehegatten, Eltern, Großeltern, Kindern oder Enkelkindern, mit allen einschlägigen familien- und erbrechtlichen Bezügen
Herr Rechtsanwalt Dietmar Engel vertritt Sie mit seiner langjährigen bundesweiten Tätigkeit und umfangreichen Prozesserfahrung zuverlässig und kompetent insbesondere in folgenden Bereichen:
- Prüfung von Wohnraum -und Gewerberaummietverträgen
- Beratung bei Abschluss von neuen Mietverhältnissen
- Abmahnungen von Mietern
- Durchsetzung von Mietminderungen
- Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen
- Kündigung von Mietverhältnissen, Räumungsklagen
- Prüfung von Betriebskostenabrechnungen
- Geltendmachung von Mietrückständen
Es besteht akuter Handlungsbedarf, wenn eine Wohnung Mängel aufweist oder die Betriebskostenabrechnung zugeht, eine Kündigung zugestellt wurde oder der Mieter die vereinbarte Miete nicht zahlt.
Herr Rechtsanwalt Dietmar Engel vertritt Sie mit seiner langjährigen bundesweiten Tätigkeit und umfangreichen Prozesserfahrung zuverlässig und kompetent insbesondere in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Durchsetzung der Ansprüche bei einer missglückten Urlaubsreise, insbesondere Minderung des Reisepreises, Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Schmerzensgeld, Durchsetzung von Ansprüchen bei Flugverspätung.
Herr Rechtsanwalt Dietmar Engel vertritt Sie mit seiner langjährigen bundesweiten Tätigkeit und umfangreichen Prozesserfahrung zuverlässig und kompetent insbesondere in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber unterschiedlichen Versicherungen (Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung, Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Lebensversicherung)
Herr Rechtsanwalt Dietmar Engel, Fachanwalt für Verkehrsrecht, vertritt Sie mit seiner langjährigen bundesweiten Tätigkeit und umfangreichen Prozesserfahrung zuverlässig und kompetent insbesondere in folgenden Bereichen:
- Schadenregulierung bei Verkehrsunfällen (Geltendmachung des Fahrzeugschadens sowie sonstiger materieller Schäden und Personenschäden)
- Streitigkeiten aus Kfz-Kaufverträgen und Kfz-Leasing-Verträgen
- Streitigkeiten in Verbindung mit einer Kfz-Reparatur
- Geltendmachung von Garantie -und Gewährleistungsansprüchen
- Fahrzeugversicherungsrecht (Auseinandersetzungen mit Haftpflicht -und Kaskoversicherungen)
- Verkehrsverwaltungsrecht (Fahrerlaubnisangelegenheiten)
- Straf -und Bußgeldverfahren
Die Vielzahl der möglichen Ansprüche nach einem (Verkehrs-) Unfall können erst mit einer kompetenten juristischen Beratung eingeschätzt und sodann durchgesetzt werden. Eine sofortige Kontaktaufnahme mit uns nach dem Unfallereignis kann Ihnen viele Nachteile ersparen. Als geschädigte Person können Sie weit mehr Ansprüche als Ersatz für die Reparaturkosten geltend machen. Die Kosten der außergerichtlichen anwaltlichen Vertretung in (Verkehrs-) Unfall Angelegenheiten übernimmt grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Sollte Ihnen als Führer eines Fahrzeuges ein Anhörungsformular der Polizei, ein Bußgeldbescheid oder ein Strafbefehl zugestellt werden, empfiehlt es sich, schnellst möglich einen Termin mit unserer Kanzlei zu vereinbaren. Nur über einen Rechtsanwalt kann die amtliche Ermittlungsakte angefordert werden, deren Einsichtnahme eine optimale Verteidigungsstrategie voraussetzt.
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Hartmut Böker
„Als Rechtsanwalt bin ich einseitiger Interessenvertreter und gehe mit hohem Anspruch juristisch qualifiziert und sportlich hart, aber herzlich für unsere Mandanten vor. Ich bin im Zivilrecht breit aufgestellt und führe Zivilprozessverfahren nach Maßgabe der juristischen Relationsmethode. Mit diesem Hintergrund bin ich auch in den Schnittstellen verschiedener Rechtsgebiete des Zivilrechts beratend, außergerichtlich und gerichtlich mit einem Schwerpunkt als Fachanwalt im Erbrecht und der Vermögensnachfolge tätig.“
und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Volkmar Kohkemper
„Nicht nur die Zufriedenheit der Mandanten hat bei mir höchste Priorität, sondern auch meine eigene, will heißen: Ich bin erst zufrieden, wenn Sie es sind! Aus diesem Grund ist es mein erklärtes Ziel ständig ein offenes Ohr für die Belange unserer Mandanten zu haben, dabei jedoch nicht nur den „Fall“ ins Auge zu fassen, sondern auch den Blick für das Ganze nicht zu verlieren. Nur so gelingt es mir in meiner täglichen Arbeit, insbesondere in meinen Schwerpunkten Erbrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht maßgeschneiderte Lösungen für alle individuellen Anliegen zu finden und umzusetzen.“
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Dietmar Engel
„Für unsere Mandanten bin ich als Fachanwalt im Verkehrszivil- sowie Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie im Versicherungsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Reiserecht bundesweit zuverlässig und kompetent beratend, außergerichtlich und gerichtlich aktiv.“
Fachanwalt für Familienrecht
Wolfgang Klemt*
„Ich vertrete unsere Mandanten im Zivilrecht beratend, außergerichtlich und gerichtlich mit Schwerpunkten als Fachanwalt im Familienrecht und der Vermögensnachfolge.“
Rechtsanwalt im Angestelltenverhältnis
Unser Downloadbereich der Kanzlei
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Gibt es weitere Fragen?
Die Karrieremöglichkeiten in unserer Kanzlei
Wir bieten einer Kollegin/einem Kollegen einen Eintritt in unsere Sozietät an, die/der
- die Notarprüfung bereits bestanden hat und als Notarin/Notar zugelassen werden will,
- bereits Notarlehrgänge absolviert, aber noch nicht die Notarprüfung durchlaufen hat,
- oder infolge ihrer/seiner Liebe zum umfassenden Zivilrecht die erforderlichen Voraussetzungen, ggfls. mit unserer Hilfe zur erfolgreichen Notarprüfung schaffen will,
Dazu nehmen Sie bitte mit Herrn Rechtsanwalt und Notar Böker direkten Kontakt auf.
Wir stellen ein
- Rechtsanwaltsfach- und/oder Notarfachangestellte/r
- Justizfachangestellte/r
- Steuerfachangestellte/r
- auch Quereinsteiger/-innen
Sie werden in Rechtsanwalts- und Notariatsbereiche eingearbeitet, z. B.
• Bearbeitung der Korrespondenz, Fertigung von Schriftsätzen nach Diktat
• Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
• Postbearbeitung und Aktenführung
• Mandantenbetreuung und Rechnungsstellung
• Telefon und Mandantenempfang
Wir bieten
• eigenverantwortliches Arbeiten
• flexible Arbeitszeiten Voll- oder Teilzeit, kollegiales Arbeitsklima
• überdurchschnittliche Bezahlung mit Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld und Fahrtkosten
• regelmäßige Fortbildungen und Übernahme der Kosten
• kostenfreien Parkplatz im Parkhaus in der Innenstadt gegenüber unserer Kanzlei